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Notfall-Leitfaden

für Vollmachtgeber, Bevollmächtigte und Angehörige

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Kontaktanfrage zum Notfall-leitfaden
Den Notfall-Leitfaden erhalten Sie auf Empfehlung von:

Finanzberatung Norbert Peter

Kirchbergweg 3

92272 Freudenberg

Tel.: 09621 78 95 04

Mobil: 0179 50 85 91 6

IM NOTFALL MUSS ES SCHNELL GEHEN
Wo soll man im Notfall anfangen? Wer ist zu kontaktieren? Dieser Leitfaden bietet wichtige Tipps für Ihre Vertrauensperonen, wie im Fall der Fälle schnell nach Ihren Wünschen gehandelt werden kann und wie Ihre Angehörigen im Vorsorgefall Ihre Vollmachten sicher und mit gutem Gefühl umsetzen können.
NOTFALL - WAS IST JETZT WICHTIG
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Kontakt
Wenden Sie sich umgehend über die 24/7 Notfall-Hotline an das JURA DIREKT Notfall-Team.
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Sofortiger Versand
Das erfahrene Notfall-Team versendet, nach der Identifizierung des Kunden über die persönliche ID auf der Notfallkarte oder des Schlüsselanhängers, innerhalb weniger Minuten digitale Versionen der Vollmachten über das gesicherte Notfallsystem an Ärzte, medizinisches Personal, Krankenhäuser, Gerichte, Behörden oder den Bevollmächtigten als Erstinformation.
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Dauerhafte Begleitung

Wir begleiten Sie, Ihre Bevollmächtigten und Ihre Angehörigen dauerhaft bei allen Herausforderungen, z.B.:

  • sofortige Absprache der nächsten Schritte und Aufgaben mit den Bevollmächtigten
  • Koordination von benötigten Anträgen bei Behörden/Gerichten (z.B. aufgrund freiheitsentziehender Maßnahmen oder ärztlicher Zwangsmaßnahmen)
  • Rechtliche Unterstützung durch die ausstellenden Anwaltskanzleien
  • Schlichterservice durch ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit behandelnden Ärzten
wichtige hinweise
Für Bevollmächtigte zur Umsetzung der Vollmacht:
  • Finanzielle Ausgaben und Belege: Trotz Vorsorgevollmacht und obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, sollten Belege für getätigte Ausgaben aufgehoben werden. Speziell Barabhebungen sollten klar zugeordnet werden können, z.B. durch eine einfache Aufstellung in einem Haushaltsbuch mit den Spalten „Datum“, „Ausgabe in Euro“ und „Verwendungszweck“. Denn Erben und Pflichtteilberechtigte können im Nachhinein Rechenschaft insbesondere über Ausgaben fordern. Es schafft somit für alle Sicherheit und Klarheit, wenn Belege aufgehoben werden und Ausgaben dokumentiert sind.
  • Bankgeschäfte: Falls im Vorfeld keine Kontovollmacht beim Kreditinstitut des Vollmachtgebers erteilt wurde, können Bankgeschäfte unter Vorlage der Original- Vorsorgevollmacht durchgeführt werden. Durch die Vorlage des Originales gibt es keine Irritationen und Rückfragen, ob der Bevollmächtigte noch legitimiert ist Bankgeschäfte auszuüben.
  • Ersatzschlüssel: Um die Post des Vollmachtgebers weiter bearbeiten zu können, sollte im Vorfeld geklärt werden, wo Ersatzschlüssel für Wohnung/Haus, Briefkastenschlüssel und evtl. weitere Schlüssel hinterlegt sind. Wohnung/Haus, Briefkastenschlüssel und evtl. weitere Schlüssel hinterlegt sind.
  • Notfall-Ordner: Falls vorhanden, sollte im Vorfeld der Aufbewahrungsort und Inhalt des haptischen Notfall-Ordners geklärt werden. Darin sind z. B. Notfallkontakte, Onlinezugänge und Passwörter sowie wichtige Unterlagen und Anleitungen für Vorgehensweisen im Alltag hinterlegt. Das JURA DIREKT Notfall-Team hat bei Bedarf und auf Wunsch in akuten Notsituationen Notfall-Zugriff auf den digitalen Notfall-Ordner des Vollmachtgebers im Serviceportal.
WANN ENDET DIE VOLLMACHT?
Die Vollmacht endet bei Genesung des Vollmachtgebers, bei Rücktritt des Bevollmächtigten und Eintritt des nächsten Ersatzbevollmächtigten oder dem Widerruf der Vollmachten durch einen Erben im Erbfall.
VORAUSSCHAUEN – RECHTLICH UND FINANZIELL
Finanzielle Ansprüche klären, Vermögenswerte früh sichern & rechtl. handlungsfähig bleiben
Klären Sie Folgendes bestenfalls gemeinsam mit Ihrem Finanzberater:
Welche Versicherungsleistungen bestehen bei Verdienstausfall sowie bei Krankheits-, Pflege- oder Unfallkosten?
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
Welche Ansprüche aus Renten- oder Sozialleistungen bestehen?
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
Für Selbstständige: Welche Leistungen bestehen im Notfall für Umsatzausfälle?
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Unternehmervollmacht
Besprochen / Erledigt
Liquiditätslösungen bei längeren schweren Krankheiten besprechen.
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
Regelungen zur Bestattungsvorsorge besprechen, um die Familie zu entlasten.
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
Muss Vermögen gesichert werden, z.B. aus Investments oder müssen bei Kündigung oder Verkauf von Geldanlagen steuerliche Fristen beachtet werden?
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
Bestehen Versicherungen, um Krankenhauskosten und/oder Reha bzw. Kur zu finanzieren? Welche Zuzahlungen sind aus dem Vermögen des Vollmachtgebers zu leisten?
notwendige rechtliche Notfall-Dokumente
Vorsorgevollmacht
Besprochen / Erledigt
TIPPS FÜR BEVOLLMÄCHTIGTE
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Schenkungen: Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers sind nur im Rahmen von Anstandsschenkungen erlaubt, beispielsweise für Angehörige zu Weihnachten, Taufe, Hochzeit sowie übliche Trinkgelder für Krankenschwestern und Pflegekräfte.
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Verwaltung von Immobilien: Verwaltung von Immobilien: Immobilieneigentum kann mit der Vorsorgevollmacht jederzeit unterhalten oder auch vermietet werden. Falls ein Verkauf oder eine Beleihung zum Wohle des Vollmachtgebers ansteht, z. B. zur Deckung von Krankheits- oder Pflegekosten, so nehmen Sie für organisatorische Unterstützung bitte Kontakt mit dem JURA DIREKT Service-Team auf.
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Untervollmachten: Untervollmachten, weil z. B. der Bevollmächtigte verhindert ist, können analog der Freigabe in der Vorsorgevollmacht erteilt werden. Vorlagen erhalten Sie über JURA DIREKT.
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Haftung: Als Bevollmächtigter haften Sie bei der Ausübung der Bevollmächtigung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Haushaltsauflösung: Sollten Häuser oder Wohnungen aufgelöst bzw. Hausrat ausgeräumt werden müssen, erhalten Sie über uns Tipps und Vorgehensweisen.
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Auslagenerstattung: Damit der Vollmachtgeber Auslagen erstatten kann, sollten Ausgaben, die der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber tätigt, belegt und der Verwendungszweck vermerkt werden.
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Rechtsgeschäfte: Im Rahmen von Insichgeschäften (§ 181 BGB) können Sie z.B. das Auto des Vollmachtgebers, welches er aufgrund von Krankheit nicht mehr nutzen kann, an sich selbst verkaufen, um die laufenden Kosten zu stoppen. Bitte nutzen Sie dafür trotzdem einen offiziellen Kaufvertrag.
IM PFLEGEFALL
Falls aus einer Bevollmächtigung und einer Hilfsbedürftigkeit ein dokumentierter und festgestellter Pflegefall wird, beachten Sie bitte Folgendes:
  • Versicherungsansprüche: Prüfen Sie, welche Ansprüche aus der gesetzlichen und gegebenenfalls privaten Pflegeversicherung vorhanden sind.
  • Pflegestützpunkte: Es gibt bundesweit sogenannte Pflegestützpunkte. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf und lassen Sie sich ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren bzw. beraten
  • Sonderurlaub: Denken Sie als pflegender Angehöriger auch an Ansprüchen an Ihren Arbeitgeber. Sie können z.B Sonderurlaub beantragen. In den meisten Fällen ist es auch ratsam, Ihre Doppelbelastung und Sondersituation offen am Arbeitsplatz und mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren.
  • Vorkehrungen: Denken Sie frühzeitig an Lösungen, sonst wird evtl. Ihr Vermögen belastet, Schenkungen der letzten 10 Jahre „zurückgeholt“ und ggf. müssen Ehegatte und Kinder für die Kosten des Pflegenden einstehen.
IHR JURA DIREKT NOTFALL-TEAM
Jeder Notfall ist eine Ausnahmesituation. Unser Experten-Team begleitet Sie, Ihre Familie sowie Ihre Bevollmächtigten 24 Stunden, 7 Tage der Woche bei allen organisatorischen, rechtlichen und emotionalen Herausforderungen und Fragen.

Über unsere kooperierenden Rechtsanwälten erhalten Sie im Rahmen des TÜV-zertifizierten JURA DIREKT Service ebenfalls rechtliche Begleitung bei der Umsetzung der Vollmacht.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf unter 0911 927 85-0 oder info@juradirekt.com

Ihr JURA DIREKT Team